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Interkommunale Zusammenarbeit - 5 hessische Kommunen gründen GemeinschaftskasseDie Bürgermeister der fünf hessischen Kommunen Florstadt, Münzenberg, Ober-Mörlen, Reichelsheim und Wölfersheim haben am 07.05.2007 im Rathaus der Gemeinde Wölfersheim die Satzung zur Gemeinschaftskasse Wetterau unterzeichnet. Damit wurde ein wichtiger Grundstein für die Interkommunale Zusammenarbeit der fünf Kommunen gelegt, um ein Kompetenzzentrum für die Anlagenbuchhaltung, die Personalabrechnung und das Kassenwesen aufzubauen. Mit Blick auf die angespannte Finanzsituation der Kommunen zeichnet sich ab, dass die interkommunale Zusammenarbeit eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft wird, um der Erwartungshaltung der Bevölkerung sowie dem Aufgabenzuwachs gerecht zu werden. Die arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung wurde beauftragt, im Vorfeld die Wirtschaftlichkeit dieser Zusammenführung der Kassengeschäfte, der Anlagenbuchhaltung und der Personalabrechnung zu prüfen. Unter der Zielsetzung optimieren - Synergieeffekte nutzen - sparen wurden intensive Gespräche mit den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Verwaltungen geführt. Dabei sollten nicht nur Prozesse erhoben, um Fallzahlen, Abläufe etc. zu ermitteln, sondern auch die Konsequenzen diskutiert werden, die sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 5 Verwaltungen aus dem Zusammenschluss ergeben. Es hat sich als notwendig und wichtig herausgestellt, auch die Befürchtungen, die z.B. in Bezug auf den Wechsel von der Stadt bzw. Gemeinde in die Gemeinschaftskasse bestehen, offen zu diskutieren. Denn interkommunale Zusammenarbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn auf der Basis eines vertrauensvollen Arbeitsklimas gemeinsam Strukturen geschaffen werden. Durch die Zusammenlegung der Gemeindekassen zu einer Gemeinschaftskasse werden nicht nur Kosten gespart, sondern auch Vertretungsmöglichkeiten geschaffen, die derzeit aufgrund der Größe der beteiligten Verwaltungen nicht umsetzbar wären. Gerade kleinere Kommunen stehen immer wieder vor der großen Herausforderung, Vertretungsregelungen zu schaffen, um im Krankheits- oder Urlaubsfall die Erfüllung des Tagesgeschäfts zu gewährleisten. Lesen Sie mehr zur Satzungsunterzeichnung in den beigefügten Presseartikeln. Ihre Ansprechpartnerin: Weiterführende Informationen: [zurück]
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