Hessischer Geleitzug HSGB-3 im doppischen Echtbetrieb

Die Städte Bad Nauheim, Eppstein, Flörsheim, Hochheim, Mörfelden-Walldorf, Rodgau und Taunusstein sowie der Bauhof der Stadt Bensheim buchen seit Jahresbeginn 2007 nach den Regelungen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens. Seit Juli 2004 arbeiteten die Kommunen im Rahmen des dritten hessischen interkommunalen Geleitzugs gemeinsam auf die Umstellung zum 01.01.2007 hin - unterstützt wurden sie dabei von der arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH (doppik.com)

Lesen Sie mehr dazu im beigefügten Artikel.

Ihre Ansprechpartnerin:

Lieselotte Steup
arf GmbH
Schiffgraben 25
30159 Hannover
Tel: 0511-35 37 47 07
E-Mail

 
   
Zuletzt aktualisiert am 28.10.2008