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Der Geleitzug HSGB-4 ist gestartetDie Zustimmung zu den Geleitzugprojekten unter dem Dach des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) hält unvermindert an. Am 08. Juli 2004 startete in Ahnatal (Nordhessen) das mittlerweile vierte Geleitzugprojekt zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechungs- und Steuerungssystem (NKRS) in Hessen. Ziel der beteiligten Kommunen Ahnatal, Breuna, Grünberg, Habichtswald, Lich, Liebenau, Lollar, Volkmarsen, Wahlsburg und Zierenberg ist es, ihre Haushalte zum 01.01.2007 auf den doppischen Rechnungslegungsstil umgestellt zu haben. "Wir freuen uns sehr, dass die Gleitzugidee so großen Anklang findet", erklärt Jörg Bruch, Geschäftsführer der doppik.com. "Die fachliche Expertise der Beratungsfirmen, die enge Zusammenarbeit mit den Partnerkommunen im Geleitzug, die 'Hilfe zur Selbsthilfe' sowie der günstige Preis durch das 'Teilen' der Beraterinnen und Berater zwischen den Kommunen haben augenscheinlich auch die Kommunen überzeugt. Dieser Vertrauensbeweis ist für uns ein Anreiz mehr, den vierten Geleitzug - wie seine Vorgänger - kompetent, zuverlässig und sicher in die Doppik zu begleiten." Das Vorgehen im Geleitzug ist so gestaltet, dass die Kommunen in einer Art "Wanderzirkus" bis zu vier mal in jeder Geleitzugkommune tagen. In den eintägigen Intensivworkshops werden Grundlagen vermittelt, das Erlernte an Übungen vertieft und in der Folge mit der Hilfe von Checklisten, Leitfäden etc. in den Kommunen in konkrete Ergebnisse umgesetzt. Die Kommunen sind in Nord- und in Mittelhessen jeweils in enger Nachbarschaft angesiedelt. Gerade in der Phase der Umsetzung bringt dies enorme Vorteile, da Fragen auf "kurzem Weg" in enger Zusammenarbeit und Abstimmung bearbeitet werden können. Das spart den Kommunen Zeit, Aufwand und nicht zuletzt Geld, da die anstehenden Aufgaben auf verschiedene Schultern verteilt werden können. Das Projekt findet vor dem Hintergrund der Novelle des kommunalen Haushaltsrechts in Hessen statt. Der Landesgesetzgeber hat zwei Regelungsentwürfe für die Neugestaltung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vorgelegt, nach der die Kommunen ab dem Jahr 2008 entweder die erweiterte Kameralistik oder die Doppik einsetzen müssen. [zurück]
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